Immobilien – Bei Erbschaft und Schenkung wird der Verkehrswert besteuert.

Seit dem 01. Januar 2009 gilt das neue Erbschaftssteuerrecht. Das Steueränderungsgesetz aus dem Jahr 2015 gilt für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015. Nun werden vererbte oder verschenkte Immobilien nach ihrem Verkehrswert, also dem Marktwert, versteuert. Das Finanzamt setzt diesen Wert jedoch mit einem vereinfachten oder mit einem pauschalen Bewertungsverfahren fest. Diese ermittelten Werte entsprechen nicht immer dem weiterlesen…