Seit dem Jahr 2006 bis heute erfolgt eine höchstpersönliche Gutachtenerstattung unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Neutralität für folgende Bewertungsanlässe:
- Ankauf / Verkauf aller Art von Immobilien (Preisverhandlungen): Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.
- Vermögensauseinandersetzungen bei familienrechtlichen Angelegenheiten: Gutachten für Schenkungen, Erbschaften oder Ehescheidungen
- Steuerliche Zwecke: z.B. zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes im Zuge der Erbschafts- oder Grunderwerbssteuer o. Schenkungssteuer oder der Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung, die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen oder vise versa.
- Zwangsversteigerung: Bei einer Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Forderungsversteigerung oder Teilungsversteigerung zur Ermittlung des Verkehrswertes.
- Mietangelegenheiten: Mietpreisbewertung für Wohnraum z.B. im Rahmen der Mietvertragsverlängerung.
- Der Erstellung eines Aufmaßes nach verschiedenen Normen, Verordnungen oder Richtlinien
- Versicherungsfall: Zum Zweck der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen ermittelt.
- Beleihung der Immobilie: Vor der Darlehensvergabe durch eine z. B. Bank wird die Bestimmung der Beleihungsgrenze mittels eines Gutachtens erwünscht.
- Eintragung von Rechten und Lasten: Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Wegerecht, Überbau etc.
- Städtebauliche Sanierung, Baulandumlegung, Enteignung, Unternehmensflurbereinigung, Planungsschaden, Immissionen
- Markt- und Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Investitionsanalysen
- Risiko- und Potenzialanalysen von Immobilien und Immobilienportfolios
- Bewertung von Spezialimmobilien (Hotels-, Senioren-, Logistik-, Freizeit-, Handelsimmobilien) oder sonstigen Immobilien nach nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Bewertungsstandards
- Schiedsgutachten-, Obergutachten-, Stellungnahmen und Plausibilisierungen