Änderungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das neue Jahr bringt Änderungen in der sogenannten Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, bei Häusern und Eigentumswohnungen mit sich. Sie betreffen vor allem Neubauten. Die Anforderungen an einen effizienten Energieverbrauch und die Dämmung steigen weiter.

So dürfen Neubauten ab 2016 noch weniger Primärenergie verbrauchen, und zwar 25 Prozent weniger als es die bisherigen Mindestwerte vorsahen. Damit steigen die technischen Anforderungen an eine effiziente Heizungsanlage. Außerdem müssen Bauherren noch mehr in die Dämmung investieren.

Für die Änderungen ist nicht der Baubeginn entscheidend. Sie betreffen alle Bauherren, die ihren Bauantrag nach dem 1. Januar 2016 stellen oder nach diesem Stichtag ihre Bauanzeige einreichen.

Aber nicht nur mit Blick auf die EnEV sollten Bauherren besonderes Augenmerk auf den Energiebedarf ihres Hauses legen. Auch die Förderprogramme der KfW nehmen das Energiesparen in den Blick. Dabei gilt die Faustregel: Je geringer der Energiebedarf eines Hauses ist, umso besser sind die Fördermöglichkeiten.