Seit dem Jahr 2006 bis heute erfolgt eine höchstpersönliche Gutachtenerstattung unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Neutralität für folgende Bewertungsanlässe:
- Ankauf / Verkauf aller Art von Immobilien (Preisverhandlungen): Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.
 - Vermögensauseinandersetzungen bei familienrechtlichen Angelegenheiten: Gutachten für Schenkungen, Erbschaften oder Ehescheidungen
 - Steuerliche Zwecke: z.B. zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes im Zuge der Erbschafts- oder Grunderwerbssteuer o. Schenkungssteuer oder der Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung, die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen oder vise versa.
 - Zwangsversteigerung: Bei einer Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Forderungsversteigerung oder Teilungsversteigerung zur Ermittlung des Verkehrswertes.
 - Mietangelegenheiten: Mietpreisbewertung für Wohnraum z.B. im Rahmen der Mietvertragsverlängerung.
 - Der Erstellung eines Aufmaßes nach verschiedenen Normen, Verordnungen oder Richtlinien
 - Versicherungsfall: Zum Zweck der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen ermittelt.
 - Beleihung der Immobilie: Vor der Darlehensvergabe durch eine z. B. Bank wird die Bestimmung der Beleihungsgrenze mittels eines Gutachtens erwünscht.
 - Eintragung von Rechten und Lasten: Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Wegerecht, Überbau etc.
 - Städtebauliche Sanierung, Baulandumlegung, Enteignung, Unternehmensflurbereinigung, Planungsschaden, Immissionen
 - Markt- und Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Investitionsanalysen
 - Risiko- und Potenzialanalysen von Immobilien und Immobilienportfolios
 - Bewertung von Spezialimmobilien (Hotels-, Senioren-, Logistik-, Freizeit-, Handelsimmobilien) oder sonstigen Immobilien nach nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Bewertungsstandards
 - Schiedsgutachten-, Obergutachten-, Stellungnahmen und Plausibilisierungen